AHV Rente
Beim Rentenbezug aus der AHV besteht die Möglichkeit der Frühpensionierung sowie des Aufschubs des Rentenbezugs, falls Sie über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten möchten. Unabhängig vom gewünschten Bezugsdatum melden Sie sich idealerweise sechs Monate davor bei der AHV an.
Frühpensionierung
Falls Sie sich vor dem ordentlichen Rentenalter pensionieren lassen möchten, können Sie den Bezug der AHV um ein oder zwei Jahre vorziehen. Bei einer solchen Frühpensionierung wird jedoch die Rente über die gesamte Bezugsdauer gekürzt. Die Kürzung der Rente beträgt aktuell für ein Jahr 6.8 % und für zwei Jahre 13.6 %.
Beachten Sie bei der Frühpensionierung, dass Sie ab dem Bezug der AHV keine Invaliden- und Hinterlassenenrenten mehr beziehen können. Zudem werden auch keine Kinderrenten mehr ausgerichtet.
Rentenaufschub
Falls Sie über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten möchten, können die AHV Rente um bis zu 5 Jahre aufschieben (Alter 69 bei Frauen, 70 bei Männern). Der Aufschub der AHV-Rente wird mit einer höheren Rente kompensiert. Die Auswirkungen des Aufschubs auf die Maximalrente aus der AHV sind in untenstehender Grafik dargestellt.
Neben der Frühpensionierung und des Aufschubs des Rentenbezugs haben Sie die Möglichkeit einer Teilpensionierung. Bei dieser reduzieren Sie das Arbeitspensum schrittweise. Zur Kompensation des Lohnrückgangs können Sie sich für einen Teilrentenbezug anmelden.
Die AHV Rente verstehen
- Möglichkeit der Frühpensionierung
- Aufschub der Rente