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Sorgfältige Vorsorgeplanung

Die rechtzeitige Vorsorgeplanung ermöglicht einen entspannten Übertritt in den dritten Lebensabschnitt. Hier finden Sie ein paar Tipps zur optimalen Vorbereitung: Bereiten Sie sich bereits ab 55 Jahren auf Ihre Pensionierung und die damit verbundenen finanziellen Veränderungen vor. Schätzen Sie die Veränderungen anhand einer Übersicht der erwarteten Einnahmen und Ausgaben ab und erstellen Sie dafür ein persönliches Budget. Legen Sie für die Abschätzung der erwarteten Einnahmen den gewünschten Pensionierungszeitpunkt fest und entscheiden Sie, ob Sie Ihr Pensionskassenguthaben als Rente oder Kapital beziehen wollen. Schliessen Sie bis zur Pensionierung allfällige Vorsorgelücken, indem Sie von Steuerersparnissen im Rahmen der Vorsorge und den Renditen von Wertschriftenanlagen profitieren. Achten Sie bei der Vermögensanlage darauf, dass diese Ihrem Risikoprofil entspricht und breit diversifiziert ist. Berücksichtigen Sie zusätzlich die Kosten, da sich diese erheblich auf Ihre Rendite auswirken können.

Wer heute zwischen 55 und 65 Jahre alt ist, wird in spätestens zehn Jahren pensioniert. Mit der Pensionierung endet aber nicht nur die berufliche Laufbahn, auch die finanziellen Rahmenbedingungen verändern sich wesentlich. Darauf sollte man sich frühzeitig vorbereiten und eine Vorsorgeplanung in Angriff nehmen, so wie «Fränzi» und «Peter», die wir in ihren spezifischen Lebenssituationen begleiten werden.

Fränzi, 58 Jahre, alleinstehend, unterrichtet seit mehr als 30 Jahren an einer Primarschule. Beim Kaffee mit ihrer verheirateten besten Freundin kam das Thema finanzielle Unabhängigkeit nach der Pensionierung auf. Seitdem fragt sie sich, wie sich ihre finanzielle Situation nach der Pensionierung verändern wird.
Peter, 60, ist Oberarzt in einem Spital. Seine Frau Silvia, 55 Jahre, und er träumen davon, nach der Pensionierung ein Chalet in den Bergen zu kaufen. Seit einem Gespräch mit seinem verrenteten Kollegen Hans ist er sich nicht mehr sicher, ob er sich dieses überhaupt leisten kann.

Budgetplanung, erster Schritt der Vorsorgeplanung

Anhand der aktuellen Ausgaben lässt sich in etwa abschätzen, welche Veränderungen die Pensionierung mit sich bringen wird. Grund- und Existenzbedürfnisse, wie Miete oder Hypotheken und Nebenkosten, Lebensmittel, Medikamente und Versicherungen fallen ein Leben lang an und sollten nach Möglichkeit immer gedeckt sein. Auf Urlaub, ein neues Auto, den Opern-Besuch oder das Netflix-Abo kann man notfalls verzichten. Unvorhergesehene Ereignisse wie Scheidung, neues Glück oder Pflegekosten sollten idealerweise eingeplant werden.
Mit der Pensionierung entfällt der Arbeitslohn, und Einnahmen aus den drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems finanzieren das Budget. Für die Deckung des Grundbedarfs dient die AHV-Rente. Hier setzt die Vorsorgeplanung an.

Einkommen aus der AHV (1. Säule)

Die monatliche AHV-Rente bestimmt sich in einer komplexen Berechnung aus anrechenbaren Beitragsjahren, durchschnittlichem Erwerbseinkommen und allenfalls Gutschriften für die Kindererziehung. 2021 beträgt die maximale Einzelrente 2’390 Franken. Für Ehepaare ist die Maximalrente auf 150 Prozent der Maximalrente für Einzelpersonen, ergo 3’585 Franken, begrenzt.

Peter erhält die Maximalrente von 2’390 Franken. Dank ihrer Teilzeitarbeit käme Silvia als Einzelperson auf eine erwartete AHV-Rente von rund 1’600 Franken. Gemeinsam erhalten sie ab Silvias Pensionierung die AHV-Maximalrente von monatlich 3’585 Franken.

Die AHV-Rente eignet sich dank ihrer Flexibilität gut für massgeschneiderte Pensionierungsplanung. Sie kann bis zu zwei Jahre lebenslag gekürzt vorbezogen (6,8 und 13,6 Prozent Kürzung) und bis zu fünf Jahren aufgeschoben werden. Ein Aufschub wird mit hohen Rentenzuschlägen zwischen 5,2 und 31,5 Prozent belohnt und sollte insbesondere bei geplanter Arbeitstätigkeit nach der ordentlichen Pensionierung Berücksichtigung finden.

Fränzi erhält bei ordentlicher Pensionierung mit 64 Jahren eine AHV-Rente von rund 2’300 Franken. Sie möchte aber bereits mit 62 Jahren in Rente gehen. Dieser Vorbezug hätte eine Reduktion der monatlichen Rente um 13,6 Prozent auf rund 1’990 Franken zur Folge.

Einkommen aus der Pensionskasse (2. Säule)

Bis zur Pensionierung spart man i.d.R. eine beachtliche Summe der Pensionskasse an. Dieses Alterskapital kann per se auf drei verschiedene Arten bezogen werden: Als feste monatliche Rente bis ans Lebensende, als Kombination aus Rente und Kapital (siehe Grafik, mit den wesentlichen Merkmalen sowie Vor- und Nachteilen der jeweiligen Option).
Die meisten Pensionskassen bieten in ihren Reglementen mittlerweile ein flexibles Pensionsalter zwischen 58 und 70 Jahren mit Teilpensionierungsschritten ebenso an, wie aber auch Einschränkungen hinsichtlich maximaler oder minimaler Rentenbezüge. Es gilt daher, die individuellen Regelungen seiner eigenen Pensionskasse genau zu prüfen und auch kantonale oder internationale Steuerregelungen zu beachten. Selbständige können bei ausreichendem Planungshorizont ggf. noch ihr Pensionskassenguthaben zu einer Stiftung wechseln, deren reglementarische Option am besten zur eigenen Zeitplanung passen.

Pensionskassenrente

Die Höhe einer Pensionskassenrente ergibt sich aus dem angesparten Vermögen und dem zum Rentenzeitpunkt giltigen Umwandlungssatz gemäss Stiftungsreglement. Unabhängig vom Umwandlungssatz hat ein Rentenbezug einen grossen Vorteil.

Die Rente wird lebenslänglich jeden Monat pünktlich gezahlt, ohne dass der Rentenempfänger sich kümmern muss. Ein wesentlicher Nachteil der Rente sind die Leistungen für die Hinterbliebenen im Todesfall. Es werden nicht nur die Renten drastisch gekürzt, es droht auch der Verlust des restlichen Pensionskassenkapitals für die Erben. Die genauen Beträge können über die Vorsorgeplanung ermittelt werden.

Bei ihrer Pensionierung im Alter von 62 Jahren würde Fränzis Pensionskassenguthaben von 500’000 Franken mit einem durchschnittlichen Umwandlungssatz von sechs Prozent in eine monatliche Rente von 2’500 Franken umgewandelt. Fränzi geht von einer hohen Lebenserwartung aus. Durch Inflation dürfte ihre feste Rente bis im Alter von 90 Jahren jedoch beinahe einen Viertel an Kaufkraft einbüssen. Stirbt Fränzi, verfällt ihr restliches Pensionskassenguthaben an die Pensionskasse. Alternativ könnte Fränzi auch das Kapital beziehen und ganz oder teilweise in eine private Leibrente investieren. Diese wäre brutto wohl zwar niedriger als die Pensionskassenrente, jedoch inflationsgeschützt und im Gegensatz zur Rente aus der zweiten Säule nicht zu 100 Prozent steuerbar. Im Todesfall würde Fränzis Göttikind das verbleibende Rentenguthaben erben.
Die Kinder von Peter und Silvia sind 17 und 19 Jahre alt. Beide beabsichtigen nach der Matura ein Studium in Angriff zu nehmen. Entscheidet sich Peter für die Rente, erhält er monatlich 6’750 Franken. Damit sollte der Finanzierung der Ausbildungen der Kinder nichts im Weg stehen. Stirbt Peter jedoch wie sein Vater bereits mit 68 Jahren, reduziert sich die Rente für die Witwe Silvia um 40 Prozent auf 4’050 Franken; Kinderrenten entfielen, da beide dann bereits älter als 25 Jahre wären. Das übrige Pensionskassenguthaben von Peter geht an die Pensionskasse über, und die Familie muss mit dem reduzierten Einkommen auskommen; verstirbt auch Silvia, geht kein Erbe an die Kinder.

Kapitalbezug

Bei einem Kapitalbezug wird das angesparte Pensionskassenguthaben bar ausbezahlt. Die Begünstigten erhalten damit die volle Flexibilität beim Zugriff auf dieses Vermögen und können den Verbrauch ihrem aktuellen Einkommensbedarf individuell anpassen. Bei der Auszahlung nehmen sie jedoch auch die Verantwortung für die Finanzierung ihres dritten Lebensabschnittes selbst in die Hand.

Der Kapitalbezug wird einmalig zu einem reduzierten Satz besteuert. In den Folgejahren fällt das Kapital unter die Vermögenssteuer. Im Gegensatz dazu werden die Pensionskassenrenten vollumfänglich dem steuerbaren Einkommen angerechnet. Insbesondere bei höheren Einkommen erweist sich der Kapitalbezug nebst erbrechtlichen Aspekten des Vermögensschutzes im Todesfall oftmals als die steuerlich vorteilhafte Option. (mehr zum Thema Kapitalbezug)

Rente oder Kapital - Vorsorgeplanung

Entscheidet sich Fränzi für eine volle Pensionskassenrente, wird diese vollumfänglich als Einkommen besteuert. Die Vorsorgeplanung zeigt, dass bei einem Grenzsteuersatz von 25 Prozent ihr von brutto 2’500 Franken noch 1’875 Franken netto im Monat bleiben. Alternativ könnte sich Fränzi für den vollen Kapitalbezug entscheiden. Dann würde auf ihr Pensionskassenguthaben von 500’000 Franken eine Kapitalauszahlungssteuer von zehn Prozent fällig. Legt sie die verbleibenden 450’000 Franken mit einer durchschnittlichen Rendite von vier Prozent gewinnbringend an, und verzehrt sie ihr Kapital über 28 Jahre bis zu ihrem 90. Lebensjahr, kann sie sich nach Steuern monatlich 2’035 Franken auszahlen.

Damit langfristig Erträge für eine regelmässige Auszahlung erwirtschaftet werden können, empfiehlt es sich den grössten Teil des ausbezahlten Kapitals in Wertschriften anzulegen. Die Anlagestrategie kann nach persönlichen Bedürfnissen gewählt und jederzeit angepasst werden. Die Anlagechancen überwiegen im Regelfall. Die Erträge können aber je nach den Entwicklungen an Aktien- und Obligationenmärkten mal höher oder niedriger ausfallen. Im schlimmsten Fall verschenkt man Geld in Demenz an einen «Enkeltrickbetrüger» oder das Vermögen reicht nicht mehr aus, wenn man doch viel älter wird als gedacht.

Die Vorsorgeplanung findet Vorsorgelücken

Beim Abgleich von Wunschbudget und gesicherten Einnahmen zeigt sich ein Vorsorgeüberschuss oder eine entsprechende Vorsorgelücke. Ohne grössere Erbschaften besteht im Regelfall und unter Berücksichtigung der ständigen Senkungen der Rentenumwandlungssätze eine nicht unerhebliche Vorsorgelücke, die es bis zur Pensionierung zu schliessen gilt. Die Vorsorgeplanung bringt Transparenz und Klarheit über die persönliche Situation.

Für Fränzi ergibt sich für die gewünschte Frühpensionierung mit 62 ein kleiner Vorsorgeüberschuss. Durch die ordentliche Pensionierung mit 64 könnte sie aber seitens der AHV-Rente entscheidende Renteneinbussen vermeiden und von einem höheren Pensionskassenguthaben profitieren.
Bei Peter uns seiner Familie besteht grundsätzlich ein Vorsorgeüberschuss. Berücksichtigt Peter aber seinen Wunsch eines eigenen Chalets in den Bergen, hat er eine erhebliche Vorsorgelücke. Um diese zu vermeiden und das Wunschobjekt kaufen zu können, hat er unter Nutzung der Steuervorteile der privaten Vorsorge in der dritten Säule unterschiedliche Möglichkeiten. Alternativ kann er flexibel, zeitgemäss und effizient sein Geld renditeorientiert anlegen. Für die Umsetzung nutzt er ein breit diversifiziertes und professionell verwaltetes Portfolio mit fairen Kosten, um optimal von den erwirtschafteten Renditen profitieren zu können.

Wer Anlagerenditen sowohl beim Kapitalaufbau zum Schliessen von Vorsorgelücken als auch bei der Vermögensbewirtschaftung im Pensionsalter richtig profitieren möchte, sollte sich der Bedingungen im aktuellen Marktumfeld bewusst sein. Dabei gilt es sicherzustellen, dass die gewählte Anlage risikogerecht und breit diversifiziert ist. Da Kosten einen erheblichen Einfluss auf die Nettorendite von Vermögensanlagen haben, sollte diese bewusst berücksichtigt werden.

Bei einer klassischen betreuten Vermögensverwaltungslösung fallen typischerweise eine Verwaltungsgebühr, eine Depotgebühr und die Produktkosten (TER) an. Manche Kosten wie beispielsweise Transaktionsgebühren und Ausgabekommissionen sind oft nicht direkt ersichtlich. Die Gesamtkostenquote überschreitet hier schnell die Zwei-Prozent-Grenze (siehe Grafik). Auch aktiv verwaltete Fonds im selbstverwalteten Depot weisen i.d.R. 1.45 Prozent Gebühren auf (siehe Grafik B). Viele Banken und Vermögensverwalter rechtfertigen die hohen Preise mit herausragender Qualität. Die Vorsorgeplanung hilft bei der Bestimmung des Anlegerprofils.

Fazit

Spätestens zehn Jahre vor der Pensionierung ist es Zeit für eine Bestandsaufnahme mit einer sorgfältigen Vorsorgeplanung. Bevorstehende Veränderungen sollten evaluiert, und ein persönliches Budget mit einem Überblick über die erwarteten Einnahmen und Ausgaben erstellt werden. Sobald die ersten Weichen gestellt und die mit der Pensionierung verbundenen finanziellen Veränderungen planbar sind, gilt es die Zeit zu nutzen, damit der Übertritt in den dritten Lebensabschnitt geebnet wird.

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