Sorgfältige Vorsorgeplanung
Wer heute zwischen 55 und 65 Jahre alt ist, wird in spätestens zehn Jahren pensioniert. Mit der Pensionierung endet aber nicht nur die berufliche Laufbahn, auch die finanziellen Rahmenbedingungen verändern sich wesentlich. Darauf sollte man sich frühzeitig vorbereiten und eine Vorsorgeplanung in Angriff nehmen, so wie «Fränzi» und «Peter», die wir in ihren spezifischen Lebenssituationen begleiten werden.
Budgetplanung, erster Schritt der Vorsorgeplanung
Anhand der aktuellen Ausgaben lässt sich in etwa abschätzen, welche Veränderungen die Pensionierung mit sich bringen wird. Grund- und Existenzbedürfnisse, wie Miete oder Hypotheken und Nebenkosten, Lebensmittel, Medikamente und Versicherungen fallen ein Leben lang an und sollten nach Möglichkeit immer gedeckt sein. Auf Urlaub, ein neues Auto, den Opern-Besuch oder das Netflix-Abo kann man notfalls verzichten. Unvorhergesehene Ereignisse wie Scheidung, neues Glück oder Pflegekosten sollten idealerweise eingeplant werden.
Mit der Pensionierung entfällt der Arbeitslohn, und Einnahmen aus den drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems finanzieren das Budget. Für die Deckung des Grundbedarfs dient die AHV-Rente. Hier setzt die Vorsorgeplanung an.
Einkommen aus der AHV (1. Säule)
Die monatliche AHV-Rente bestimmt sich in einer komplexen Berechnung aus anrechenbaren Beitragsjahren, durchschnittlichem Erwerbseinkommen und allenfalls Gutschriften für die Kindererziehung. 2021 beträgt die maximale Einzelrente 2’390 Franken. Für Ehepaare ist die Maximalrente auf 150 Prozent der Maximalrente für Einzelpersonen, ergo 3’585 Franken, begrenzt.
Die AHV-Rente eignet sich dank ihrer Flexibilität gut für massgeschneiderte Pensionierungsplanung. Sie kann bis zu zwei Jahre lebenslag gekürzt vorbezogen (6,8 und 13,6 Prozent Kürzung) und bis zu fünf Jahren aufgeschoben werden. Ein Aufschub wird mit hohen Rentenzuschlägen zwischen 5,2 und 31,5 Prozent belohnt und sollte insbesondere bei geplanter Arbeitstätigkeit nach der ordentlichen Pensionierung Berücksichtigung finden.
Einkommen aus der Pensionskasse (2. Säule)
Bis zur Pensionierung spart man i.d.R. eine beachtliche Summe der Pensionskasse an. Dieses Alterskapital kann per se auf drei verschiedene Arten bezogen werden: Als feste monatliche Rente bis ans Lebensende, als Kombination aus Rente und Kapital (siehe Grafik, mit den wesentlichen Merkmalen sowie Vor- und Nachteilen der jeweiligen Option).
Die meisten Pensionskassen bieten in ihren Reglementen mittlerweile ein flexibles Pensionsalter zwischen 58 und 70 Jahren mit Teilpensionierungsschritten ebenso an, wie aber auch Einschränkungen hinsichtlich maximaler oder minimaler Rentenbezüge. Es gilt daher, die individuellen Regelungen seiner eigenen Pensionskasse genau zu prüfen und auch kantonale oder internationale Steuerregelungen zu beachten. Selbständige können bei ausreichendem Planungshorizont ggf. noch ihr Pensionskassenguthaben zu einer Stiftung wechseln, deren reglementarische Option am besten zur eigenen Zeitplanung passen.
Pensionskassenrente
Die Höhe einer Pensionskassenrente ergibt sich aus dem angesparten Vermögen und dem zum Rentenzeitpunkt giltigen Umwandlungssatz gemäss Stiftungsreglement. Unabhängig vom Umwandlungssatz hat ein Rentenbezug einen grossen Vorteil.
Die Rente wird lebenslänglich jeden Monat pünktlich gezahlt, ohne dass der Rentenempfänger sich kümmern muss. Ein wesentlicher Nachteil der Rente sind die Leistungen für die Hinterbliebenen im Todesfall. Es werden nicht nur die Renten drastisch gekürzt, es droht auch der Verlust des restlichen Pensionskassenkapitals für die Erben. Die genauen Beträge können über die Vorsorgeplanung ermittelt werden.
Kapitalbezug
Bei einem Kapitalbezug wird das angesparte Pensionskassenguthaben bar ausbezahlt. Die Begünstigten erhalten damit die volle Flexibilität beim Zugriff auf dieses Vermögen und können den Verbrauch ihrem aktuellen Einkommensbedarf individuell anpassen. Bei der Auszahlung nehmen sie jedoch auch die Verantwortung für die Finanzierung ihres dritten Lebensabschnittes selbst in die Hand.
Der Kapitalbezug wird einmalig zu einem reduzierten Satz besteuert. In den Folgejahren fällt das Kapital unter die Vermögenssteuer. Im Gegensatz dazu werden die Pensionskassenrenten vollumfänglich dem steuerbaren Einkommen angerechnet. Insbesondere bei höheren Einkommen erweist sich der Kapitalbezug nebst erbrechtlichen Aspekten des Vermögensschutzes im Todesfall oftmals als die steuerlich vorteilhafte Option. (mehr zum Thema Kapitalbezug)
Damit langfristig Erträge für eine regelmässige Auszahlung erwirtschaftet werden können, empfiehlt es sich den grössten Teil des ausbezahlten Kapitals in Wertschriften anzulegen. Die Anlagestrategie kann nach persönlichen Bedürfnissen gewählt und jederzeit angepasst werden. Die Anlagechancen überwiegen im Regelfall. Die Erträge können aber je nach den Entwicklungen an Aktien- und Obligationenmärkten mal höher oder niedriger ausfallen. Im schlimmsten Fall verschenkt man Geld in Demenz an einen «Enkeltrickbetrüger» oder das Vermögen reicht nicht mehr aus, wenn man doch viel älter wird als gedacht.
Die Vorsorgeplanung findet Vorsorgelücken
Beim Abgleich von Wunschbudget und gesicherten Einnahmen zeigt sich ein Vorsorgeüberschuss oder eine entsprechende Vorsorgelücke. Ohne grössere Erbschaften besteht im Regelfall und unter Berücksichtigung der ständigen Senkungen der Rentenumwandlungssätze eine nicht unerhebliche Vorsorgelücke, die es bis zur Pensionierung zu schliessen gilt. Die Vorsorgeplanung bringt Transparenz und Klarheit über die persönliche Situation.
Wer Anlagerenditen sowohl beim Kapitalaufbau zum Schliessen von Vorsorgelücken als auch bei der Vermögensbewirtschaftung im Pensionsalter richtig profitieren möchte, sollte sich der Bedingungen im aktuellen Marktumfeld bewusst sein. Dabei gilt es sicherzustellen, dass die gewählte Anlage risikogerecht und breit diversifiziert ist. Da Kosten einen erheblichen Einfluss auf die Nettorendite von Vermögensanlagen haben, sollte diese bewusst berücksichtigt werden.
Bei einer klassischen betreuten Vermögensverwaltungslösung fallen typischerweise eine Verwaltungsgebühr, eine Depotgebühr und die Produktkosten (TER) an. Manche Kosten wie beispielsweise Transaktionsgebühren und Ausgabekommissionen sind oft nicht direkt ersichtlich. Die Gesamtkostenquote überschreitet hier schnell die Zwei-Prozent-Grenze (siehe Grafik). Auch aktiv verwaltete Fonds im selbstverwalteten Depot weisen i.d.R. 1.45 Prozent Gebühren auf (siehe Grafik B). Viele Banken und Vermögensverwalter rechtfertigen die hohen Preise mit herausragender Qualität. Die Vorsorgeplanung hilft bei der Bestimmung des Anlegerprofils.
Fazit
Spätestens zehn Jahre vor der Pensionierung ist es Zeit für eine Bestandsaufnahme mit einer sorgfältigen Vorsorgeplanung. Bevorstehende Veränderungen sollten evaluiert, und ein persönliches Budget mit einem Überblick über die erwarteten Einnahmen und Ausgaben erstellt werden. Sobald die ersten Weichen gestellt und die mit der Pensionierung verbundenen finanziellen Veränderungen planbar sind, gilt es die Zeit zu nutzen, damit der Übertritt in den dritten Lebensabschnitt geebnet wird.