Steuern bei 2. und 3. Säule
Steuerersparnisse mit der 2. Säule
Einzahlungen in die 2. Säule können vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Sie reduzieren so das steuerbare Einkommen und damit die Steuerrechnung für das betreffende Jahr. Eine solche Einzahlung wird auch als Einkauf in die Pensionskasse bezeichnet und bietet eine zusätzliche Optimierungsmöglichkeit, wenn Sie die maximalen Einzahlungen in die Säule 3a bereits getätigt haben.
Langfristig gilt es jedoch zu beachten, dass das Altersguthaben aus der Pensionskasse bei einem Kapitalbezug wieder als Einkommen versteuert werden muss. In diesem Fall kommt jedoch die reduzierte Kapitalauszahlungssteuer zum Tragen, welche insbesondere bei hohen Einkommen deutlich geringer als die reguläre Einkommenssteuer ausfällt und bedeutsame Steuerersparnisse ermöglicht.
Um von dieses Steuerersparnissen profitieren zu können, darf das maximal mögliche Altersguthaben bei der Pensionskasse noch nicht ausgeschöpft sein. Auf Ihrem Pensionskassenausweis können Sie prüfen, wie hoch die Differenz zwischen dem bestehenden Altersguthaben und dem Maximum ist. Diese bestimmt den maximalen Einkaufsbetrag für das entsprechende Jahr.
Was bei einem Einkauf in die 2. Säule zu beachten ist: Steuern Pensionskasse
Investieren Sie nur zusätzliches Kapital in Ihre Pensionskasse, auf welches Sie bis zur Pensionierung verzichten können. Dieses kann nur in Ausnahmefällen vorzeitig bezogen werden.
Sollten Sie Ihr Eigenheim mit einem Vorbezug finanziert haben, muss dieser zuerst zurückbezahlt werden, bevor ein Einkauf getätigt werden kann.
Stehen Sie kurz vor der Pensionierung, gilt es zu beachten, dass ein Kapitalbezug frühestens 3 Jahre nach dem letzten Einkauf in die Pensionskasse möglich ist.
Prüfen Sie zudem die finanzielle Situation Ihrer Pensionskasse anhand des letzten Geschäftsberichts. Liegt eine Unterdeckung der Kasse vor, ist von einem Einkauf abzuraten.
Steuerersparnisse mit der Säule 3a
Die Säule 3a stellt die steuerlich begünstigte Privatvorsorge dar. Einzahlungen in die Säule 3a können vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Ausgehend vom steuerlichen Wohnsitz, dem Einkommen sowie der Höhe des einbezahlten Betrages erreicht man eine Steuererleichterung von bis zu CHF 2’000 pro Jahr. Gleichzeitig legen Sie jedes Jahr Kapital für Ihren Ruhestand zurück. Versicherte mit Anschluss an eine Pensionskasse haben die Möglichkeit jährlich bis zu CHF 6’826 einzuzahlen. Für Selbstständige gilt ein Maximalbetrag von CHF 34’128, welcher jedoch nicht mehr als 20% des Nettoeinkommens ausmachen darf. Diese Zahlen sind für 2020 anwendbar und werden jährlich angepasst.
Vorteile der Säule 3a zusammengefasst
Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was zu einer Reduktion der Steuerbelastung führt.
Das Vermögen in der Säule 3a inklusive der darauf erzielten Erträge ist bis zum Erreichen des Pensionsalters von der Besteuerung ausgenommen.
Die Auszahlung des Guthabens bei Erreichen des Rentenalters, wird ausgesondert und mit einem reduzierten Satz besteuert.
Steuern bei Vorsorgegeldern
- Einzahlungen in die 2. Säule
- Aufbau einer 3. Säule