Rente oder Kapitalbezug?
Bei der Pensionierung müssen Sie entscheiden, ob Sie Ihr Pensionskassenguthaben als Rente, einmalige Kapitalauszahlung oder als Kombination aus Rente und Kapital beziehen möchten.


Planbarkeit
Falls Sie ein hohes Bedürfnis nach Sicherheit und Planbarkeit haben, ist der Rentenbezug zu empfehlen. Falls Ihnen aber Freiheit beim Verzehr und der Vererbung Ihres Alterskapitals wichtig ist, bietet der Kapitalbezug die flexiblere Alternative. Zudem erweist sich der Kapitalbezug oftmals auch in finanzieller Hinsicht als die interessantere Lösung.
Alterskapital
Bis zur Pensionierung spart man eine beachtliche Summe in der Pensionskasse an. Dieses Alterskapital kann auf drei verschiedene Arten bezogen werden: Als feste monatliche Rente bis ans Lebensende, als einmaliger Kapitalbezug oder als Kombination aus Rente und Kapital. Nehmen Sie sich für die Entscheidung zwischen diesen drei Optionen genügend Zeit. Idealerweise setzen Sie sich mindestens fünf Jahre vor der beabsichtigten Pensionierung damit auseinander. Denn ist einmal eine Wahl getroffen, kann diese nicht mehr rückgängig gemacht werden.
In der Schweiz entscheiden sich über 50% der Neurentner für eine Form des Kapitalbezuges. Mehr dazu in der Neurentenstatistik vom Bundesamt für Statistik.
Rente
Bei der Berechnung der Rente spielt der Umwandlungssatz eine zentrale Rolle. Dieser wird mit dem angesparten Pensionskassenguthaben multipliziert. Ein Pensionskassenguthaben von 100 000 Franken wird beispielsweise mit dem gesetzlichen Umwandlungssatz von aktuell 6.80 % in eine Rente umgewandelt. Dies bedeutet für Rentenbeziehende, dass sie bis an ihr Lebensende jährlich eine Rente in der Höhe von 6800 Franken ausbezahlt bekommen. Dieser gesetzliche Umwandlungssatz gilt jedoch nur für den obligatorisch versicherten Teil des Pensionskassenguthabens.
Im Rahmen der beruflichen Vorsorge ist die Versicherung bis zu einem Jahreseinkommen von aktuell rund 85 000 Franken obligatorisch. Die Beiträge an die berufliche Vorsorge vom Einkommen, das diese Schwelle übersteigt, werden als überobligatorisch bezeichnet. Das daraus resultierende überobligatorische Pensionskassenguthaben kann durch die Pensionskasse zu einem tieferen Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt werden.

Umwandlungssatz
2017 lagen die Umwandlungssätze Schweizer Pensionskassen für den überobligatorischen Teil zwischen 5.1 % und 6.8 %. Betrachtet man die obligatorischen und überobligatorischen Pensionskassenguthaben zusammengenommen, wird für 2022 ein durchschnittlicher Umwandlungssatz von 5.5 % erwartet, welcher beinahe 20 % unter dem gesetzlichen Umwandlungssatz von 6.8 % liegt.
Während Schweizer Pensionskassen den Umwandlungssatz auf den überobligatorischen Guthaben bereits der steigenden Lebenserwartung und dem tiefen Zinsniveau anpassen, gerät auch der gesetzliche Umwandlungssatz von 6.8 % für den obligatorischen Teil zunehmend unter Druck. Im September 2017 wurde im Rahmen des Reformpakets «Altersvorsorge 2020» über eine Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes von 6.80 % auf 6.00 % abgestimmt. Diese Vorlage wurde mit einer knappen Mehrheit verworfen. Dennoch gehen Fachpersonen davon aus, dass in naher Zukunft durch eine erneute Abstimmung über eine Reduktion des Umwandlungssatzes entschieden wird.

Vor- und Nachteile der Rente
Der Rentenbezug hat einen wesentlichen Vorteil. Er bietet Ihnen ein grosses Mass an Sicherheit. Sie erhalten bis an Ihr Lebensende jeden Monat eine feste Auszahlung und brauchen sich um nichts zu kümmern. Der Rentenbezug ist ideal, wenn Sie ein starkes Bedürfnis nach Planungssicherheit haben.
Ein wesentlicher Nachteil der Rente hingegen sind die Leistungen für die Hinterbliebenen im Todesfall. Der überlebende Ehepartner erhält gesetzlich nur 60 % der Pensionskassenrente des Verstorbenen. Durch diese Kürzung muss sich der überlebende Partner oft finanziell einschränken. Berücksichtigen Sie zudem, dass im Regelfall das restliche Pensionskassenguthaben an die Pensionskasse übergeht. Manche Pensionskassen sehen aber auch hier Speziallösungen vor.
Bei einer sauberen Planung müssen Sie auch die Inflation mit einbeziehen. Gemäss aktueller Gesetzeslage sind Pensionskassen nicht verpflichtet, die Renten der Inflation anzupassen. Bei einer jährlichen Inflation von 1 % sinkt die Kaufkraft einer Rente von 50 000 Franken nach zehn Jahren auf 45 000, nach 20 Jahren auf 40 000 und nach 30 Jahren sogar auf 37 000 Franken.
Nicht zuletzt spielen auch steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle. Diese unterscheiden sich nach Einkommenssituation und Wohngemeinde erheblich und sollten unbedingt vorgängig geklärt werden. Mit einer ganzheitlichen Prüfung lassen sich oft beachtliche Beträge einsparen.
Kapitalbezug
Bei einem Kapitalbezug wird Ihnen das angesparte Pensionskassenguthaben bar ausbezahlt. Dabei erhalten Sie die volle Flexibilität beim Zugriff auf dieses Vermögen und können den Verbrauch Ihrem aktuellen Einkommensbedarf anpassen, was einen wesentlichen Vorteil gegenüber der festen Rente ausmacht. Bei der Auszahlung nehmen Sie jedoch auch die Verantwortung für die Finanzierung Ihres dritten Lebensabschnittes selbst in die Hand.
Damit langfristig Erträge für eine regelmässige Auszahlung erwirtschaftet werden können, empfiehlt es sich, den grössten Teil des ausbezahlten Kapitals in Wertschriften anzulegen. Der Vorteil dabei ist, dass Sie die Anlagestrategie nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Ihrer Lebenssituation wählen können. Die Anlagestrategie kann jederzeit angepasst werden.
Das folgende illustrative Rechenbeispiel vergleicht den Rentenbezug mit der Erwirtschaftung einer regelmässigen Auszahlung durch den Kapitalbezug.
Obige Gegenüberstellung zeigt deutlich, dass der Kapitalbezug gegenüber dem Rentenbezug unter unterschiedlichen Voraussetzungen vorteilhaft sein kann. Grund dafür sind die möglichen Renditen bei der freien Vermögensanlage und steuerliche Vorteile.
Besteuerung
Der Kapitalbezug wird einmalig und ausgesondert vom restlichen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. In den Folgejahren fällt das Kapital unter die Vermögenssteuer. Die erwirtschafteten Erträge unterliegen je nach Anlageklasse der Einkommenssteuer. Im Gegensatz dazu werden die Pensionskassenrenten vollumfänglich dem steuerbaren Einkommen angerechnet. Aufgrund der Differenz zwischen der reduzierten Kapitalauszahlungssteuer und der regulären Einkommensteuer erweist sich der Kapitalbezug oftmals als steuerlich vorteilhaft.
Rente und Kapital kombinieren
Eine Pauschalaussage für den Entscheid, ob die Rente oder der Kapitalbezug besser ist, gibt es nicht. Es gilt, die Aspekte Sicherheit, Flexibilität und steuerliche Belastung abzuwägen. Für diese Abwägung kann eine professionelle Pensionierungsplanung hilfreich sein.
Oftmals ist auch eine Mischform eine gute Lösung. Sind Sie verheiratet und beide Ehepartner pensionskassenversichert, ist es besonders empfehlenswert, beider Leistungen miteinander zu vergleichen. So können Sie die Vorzüge der einzelnen Varianten kombinieren und die Risiken verteilen.
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